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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Pinzgauer- Technik Müller
1. Geltungsbereich
Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Wiederverkäufer
und Endkunden in Europa und anderen Kontinenten dieser Welt.
2.
Bestellung
Eine Bestellung
bei Pinzgauer-Technik Müller hat per Email, Telefon oder
schriftlich per Fax zu erfolgen. Alle Bestellungen sind verbindlich.
Bestellungen werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen
verrechnet.
Eine Bestellung aus dem Ausland hat auf dem selben Weg zu erfolgen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Frist zu zahlen. Eine
Vorauszahlung oder Anzahlung bei Neukunden wird vorbehalten. Eine
Barzahlung bei Abholung ist auch möglich. Die Zahlung hat in
Schweizer Franken zu erfolgen.
3. Preise
Die
Katalogpreise sind Nettopreise in Schweizer Franken in denen die
MwSt. nicht inbegriffen ist. Pinzgauer-Technik Müller ist jedoch
auch nicht MwSt. pflichtig. Die
aufgeführten Preise sind freie Marktpreise , deren Änderungen
grundsätzlich vorbehalten sind zu jederzeit. Versand- und
Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Offerte
Ab einem Nettoauftragswert von mindestens CHF 1’ 000.00 erfolgen
Offerten schriftlich. Bei kleineren Beträgen kann Sie mündlich
oder schriftlich erfolgen. Offerten gelten in der Regel 3 Monate ab
Offertdatum.
5. Versand
und Verpackung
Für
jegliche Sendungen werden die auf der Website publizierten
oder Angefragten Versandskosten fällig. Per Paketdienst oder Post
wird nur Ware versandt, deren Masse und Gewicht den Vorgaben des
Transportdienstleisters entsprechen. Die Artikel werden immer per
PostPac Economny zugestellt. (Andere Zustellung nur bei
Kundenauftrag möglich oder nach Absprache). Die Verpackung ist im
publizierten Versandspreis inbegriffen.
6. Lieferfrist
In der Regel
liefern wir je nach Lagerzustand innerhalb von 1 - 3 Wochen . Bei längerer
Lieferzeit werden Sie informiert. Besonders vereinbarte
Lieferfristen sind unverbindlich ;deren Nichteinhaltung ergibt
keinen Anspruch auf Schadensersatz. Fest erteilte Aufträge (inkl. Rückstände
) können wegen Lieferverzug nur dann rückgängig gemacht werden,
wenn schriftlich auf die Überschreitung der Lieferfrist hingewiesen
wurde und eine angemessene Nachfrist verstrichen ist.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr für
die Kaufsache geht bei allen Lieferungen mit dem Versand an den Käufer
über. Für Transportschäden übernimmt Pinzgauer-Technik Müller
keine Haftung. Ab dem 21. Tag nach dem Rechnungsdatum können
Verzugszinsen in Höhe von 6% des Warennetto Betrages erhoben
werden. Der Käufer darf die Zahlung wegen Beanstandungen nicht zurückhalten.
Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges
frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich
zugesicherten Eigenschaften hat. Die Ware hat nach dem eintreffen
umgehend auf Mängel und eventuelle Beschädigungen, welche während
dem Versand zustande gekommen sind zu kontrollieren. Transportschäden
sind sofort beim Transportunternehmen (Post) anzumelden. Andere
Reklamationen werden nur innert 5 Tagen nach Erhalt angenommen.
8.
Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
Die Ware bliebt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von Pinzgauer-Technik Müller. Bei einem
Zahlungsverzug erhalten Sie maximal 3 Mahnungen. Danach behalten wir
uns rechtliche Schritte vor. Ab und inkl.
der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr in der Höhe
von CHF 10.00 verrechnet und für die 3. Mahnung CHF 20.00
9. Masse und Abbildungen und
Änderungen
Die Mass - und Textangaben sowie
Abbildungen in unseren Publikationen sind unverbindlich. Änderungen
bleiben zu jederzeit vorbehalten ohne vorherige Bekanntmachung.
10.
Beanstandungen
Beschädigungen aller Art,
fehlende Artikel usw. sind soweit feststellbar, vom Empfänger bei
der Übernahme vom Frachtführer bescheinigen zu lassen und müssen
innerhalb von 8Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt
werden.
Waren, welche bei
Pinzgauer-Technik Müller gekauft wurden können nur umgetauscht
werden wenn Sie innert 8 Tagen in einwandfreiem und unbenutztem Zustand bei Pinzgauer-Technik Müller zurück gesendet wurden und
bei uns eingetroffen sind. Ausgeschlossen vom Umtausch sind Artikel
die speziell bestellt und oder angefertigt werden mussten, Textilien, benutze, -defekte,
-eingebaute, - und unvollständige Artikeln.
11.
Garantie
Es gelten die
Garantiebestimmungen des Herstellers. Auftretende Garantiefälle
berechtigen den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten. Im
Garantiefalle wird Pinzgauer-Technik Müller alleine bestimmen wie
die Garantie erfüllt wird ( Austausch, Reparatur oder Rückerstattung
)
12. Firmensitz und
Gerichtsstand und AGB
Erfüllungsort
ist Aesch im Kanton Baselland / Schweiz.
Gerrichtsstand ist Arlesheim
Kanton Baselland
/ Schweiz
Falls
Teile der AGB nicht gesetzlich anwendbar sind oder Wiedersprüche
enthalten setzt dies die restliche AGB Abschnitte nicht ausser
Kraft.
AGB im Juli 2009 / Pinzgauer-Technik Müller
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